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Zusatzversicherungen (VVG)
Für Spitalaufenthalte in der ganzen Schweiz (z. B. auch in Spezialkliniken), Spitalaufenthalte in der halbprivaten (2-Bett-Zimmer) oder privaten (1-Bett-Zimmer, uneingeschränkte Behandlung) Abteilung, alternativmedizinische Behandlungen, Zahnpflege, etc. müssen nach Bedarf Zusatzversicherungen nach VVG abgeschlossen werden.



