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3. Säule
Die Selbstvorsorge ermöglicht die individuelle Ergänzung und Absicherung. In der Regel genügen weder die erste Säule allein, noch die erste und zweite Säule zusammen, um den effektiven Bedarf der meisten Versicherten zu decken. Die gebundene Vorsorge kann sowohl bei einer Bank (spezielles Konto) wie auch bei einer Versicherungsgesellschaft (Police) abgeschlossen werden.
Gebundene Vorsorge-Säule 3a
Als gebundene Vorsorge bezeichnet man alle im Rahmen der Säule 3a getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge. Dazu zählen:
- Lebensversicherungen 3a
- so genannte Vorsorgepolicen
- sowie das Vorsorgekonto und -depot 3a
Die gebundene Vorsorge wird vom Staat mit besonderen steuerlichen Privilegien gefördert und steht nur den in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Erwerbstätigen offen. Aufgrund der steuerlichen Privilegien bestehen allerdings einschränkende Vorschriften über die Ausgestaltung und Verfügbarkeit der Vorsorge.
Die wichtigsten Merkmale der Säule 3a im Überblick.
Freie Vorsorge-Säule 3b
Als freie Vorsorge bezeichnet man alle im Rahmen der Säule 3b getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge. Dazu zählen:
- Lebensversicherungen
- alle Ersparnisse
- Sparkonti
- Obligationen
- Geldmarktanlagen
- Aktien
- Anteile an Anlagefonds
- Wohneigentum usw.
Die freie Vorsorge steht erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen offen.
Über das angesparte Kapital kann jederzeit frei verfügt werden. Die vorzeitige Auflösung dieser Vorsorgevariante ist somit jederzeit möglich.
Im Unterschied zur gebundenen Vorsorge geniesst die freie Vorsorge grundsätzlich keine Steuerprivilegien. Allerdings sind kapitalbildende Lebensversicherungen unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls steuerprivilegiert.
Die wichtigsten Merkmale der Säule 3b im Überblick.




