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Obligatorische Krankenversicherungen (KVG)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt, garantiert heute der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den nötigen medizinischen Behandlungen in hoch stehender Qualität. Sie deckt zur Hauptsache die Krankenpflege in der Arztpraxis (ambulant) oder im Spital (stationär). Unter die Leistungspflicht fallen ausserdem Laboruntersuchungen, anerkannte Medikamente, Krankenpflege zu Hause (Spitex), Transporte, Prävention etc. Die Prämien werden vom Arbeitnehmer direkt bezahlt (kein Lohnabzug). Verschiedene Krankenkassen bieten unterschiedliche Produkte und Leistungen an. Die Kosten sind regional unterschiedlich. Massgebend ist der Wohnort der versicherten Person. Zur obligatorischen Grundversicherung können ergänzende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.



