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Personenversicherungen

Krankentaggeldversicherung (KTG)

Mit einer Krankentaggeldversicherung profitieren Sie als Arbeitgeber von kalkulierbaren Kosten bei Lohnausfallrisiken. Ihre Mitarbeitenden wissen, dass der Einkommensausfall infolge Krankheit optimal gedeckt ist. Bei gutem Schadenverlauf erhalten Sie einen Teil der Prämien in Form einer Überschussbeteiligung zurück.

Unfallversicherung (UVG)

Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Bundesgesetz verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden über die Unfallversicherung (UVG) gegen Unfall zu versichern.

Wer muss versichert werden?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.

Welche Unfälle sind versichert?
Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Nichtbetriebsunfälle nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Welcher Lohn ist versichert?

Versichert ist der AVH-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von z.Z. CHF 126'000.- pro Person und Jahr.

Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen:

Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ)

Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden mehr bieten als nur das obligatorische Minimum?

Mit einer freiwilligen Unfallzusatzversicherung (UVGZ) können Sie die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung verbessern.

Die freiwillige Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ):

INVEDIS goes social

Wir engagieren uns neu auch in sozialen Netzwerken. Erfahren Sie noch mehr auf Facebook:

Zudem haben wir für Sie einen Krankenkassenvergleich mit persönlicher Betreuung geschaffen. Mehr dazu hier.


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