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Personenversicherungen
Krankentaggeldversicherung (KTG)
Mit einer Krankentaggeldversicherung profitieren Sie als Arbeitgeber von kalkulierbaren Kosten bei Lohnausfallrisiken. Ihre Mitarbeitenden wissen, dass der Einkommensausfall infolge Krankheit optimal gedeckt ist. Bei gutem Schadenverlauf erhalten Sie einen Teil der Prämien in Form einer Überschussbeteiligung zurück.
Unfallversicherung (UVG)
Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Bundesgesetz verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden über die Unfallversicherung (UVG) gegen Unfall zu versichern.
Wer muss versichert werden?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.
Welche Unfälle sind versichert?
Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Nichtbetriebsunfälle nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Welcher Lohn ist versichert?
Versichert ist der AVH-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von z.Z. CHF 126'000.- pro Person und Jahr.
Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen:
- Ambulante Behandlung durch einen Arzt
- Behandlung im Spital, allgemeine Abteilung
- Taggeldleistungen ab dem 3. Tag in Höhe von 80 % bis zum UVG-Lohnmaximum
- Zahlung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten
Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ)
Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden mehr bieten als nur das obligatorische Minimum?
Mit einer freiwilligen Unfallzusatzversicherung (UVGZ) können Sie die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung verbessern.
Die freiwillige Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ):
- übernimmt Behandlungs- und Aufenthaltskosten in einer privaten Spitalabteilung
- versichert auch Löhne über dem UVG-Maximum
- deckt Tod und Invalidität zusätzlich durch eine Kapitalversicherung ab
- deckt Sonderrisiken, bei denen das UVG Leistungskürzungen vorsieht
- bietet generell bessere Versicherungsleistungen für Ihre Mitarbeitenden



