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beim Arzt oder bei der Ärztin

Vor einer Untersuchung oder Behandlung sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientin / den Patienten darüber orientieren, ob die betreffende Leistung durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen wird oder nicht. Die Krankenkasse vergütet grundsätzlich alle Behandlungen, die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Daneben können Personen im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin bestimmte Leistungen erbringen (Physiotherapie, Krankenpflege zu Hause (SPITEX) oder im Pflegeheim, Ernährungsberatung, Diabetesberatung, Logopädie, Ergotherapie). Vergütet werden ebenfalls Untersuchungen (z.B. Analysen, Röntgen), die vom Arzt / von der Ärztin angeordnet worden sind. Psychotherapien werden unter Einhaltung bestimmter Bedingungen übernommen. Für entsprechende Vergütungen erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt / bei Ihrer Ärztin oder bei Ihrer Krankenkasse. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie überhaupt Zweifel hegen, ob die Krankenkasse eine medizinische Behandlung übernimmt. Behandlungsmethoden, bei denen die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit oder das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen (Wirtschaftlichkeit) fraglich ist, werden in der Grundversicherung nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt.

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