Newsletter
Sie möchten regelmässig über INVEDIS informiert werden? Melden Sie sich für unseren Newsletter an!
bei Notfallbehandlung in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA
Bei Notfallbehandlung in einem Staat ausserhalb der EG/EFTA, beispielsweise im Falle einer Erkrankung während der Ferien, bezahlt die Krankenkasse die Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Eine zusätzliche Reiseversicherung kann notwendig sein für bestimmte Länder (z.B. USA), dort wo die Gesundheits- und Transportkosten höher liegen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.



