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bei Mutterschaft
- Schwangerschaft: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für sieben Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft bei einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme sowie für zwei Ultraschalluntersuchungen (eine zwischen der 10. und 12., eine weitere zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche). Im Fall einer Risikoschwangerschaft werden so viele (Ultraschall-) Untersuchungen wie nötig übernommen.
- An Kurse zur Geburtsvorbereitung, die von Hebammen in Gruppen durchgeführt werden, bezahlt die Grundversicherung 100 Franken.
- Die Kosten einer Geburt werden vergütet, wenn diese von einem Arzt, einer Ärztin oder einer Hebamme begleitet wird, sei es im Spital, zu Hause oder in einem Geburtshaus.
- Nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche sowie die Kosten von maximal drei Stillberatungen, die von Hebammen oder speziell ausgebildetem Krankenpflegepersonal durchgeführt werden.



