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bei Massnahmen zur Prävention
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten verschiedener Massnahmen, die der Gesundheitsvorsorge (Prävention) dienen, insbesondere
- Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Röteln, Masern, Mumps, Kinderlähmung etc.) für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Impfungen gegen Grippe werden bei Personen bezahlt, die älter sind als 65 Jahre oder die an schweren Erkrankungen leiden, so dass eine Grippeerkrankung gravierende Folgen haben könnte. Nicht bezahlt werden spezielle Reiseimpfungen und prophylaktische reisemedizinische Leistungen, zum Beispiel die Gelbfieberimpfung oder die Malariaprophylaxe .
- Acht Untersuchungen zur Kontrolle des Gesundheitszustandes und der normalen Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (inklusive Krebsabstrich) werden alle drei Jahre bezahlt, wenn zuvor zwei jährliche Kontrollen ohne Befund gewesen sind; sonst nach Notwendigkeit.
- Mammographie zur Erkennung von Brustkrebs: Übernahme einer Untersuchung pro Jahr, wenn Mutter, Tochter oder Schwester an Brustkrebs erkrankt sind oder waren. Übernahme einer Untersuchung alle zwei Jahre für Frauen ab dem fünfzigsten Altersjahr. Die Untersuchung muss im Rahmen eines kantonalen oder regionalen Programms vorgenommen werden, das bestimmte Auflagen der Qualitätssicherung erfüllt. Solche Programme gibt es derzeit erst in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis Freiburg, Jura und Neuenburg (nähere Auskünfte erteilt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin).
Wichtig: All diese Massnahmen dienen der Prävention und werden von der Grundversicherung bezahlt, auch wenn kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Sobald es Anhaltspunkte für eine Erkrankung gibt, können Arzt und Ärztin Untersuchungen im Rahmen ihres eigenen Ermessens durchführen. Diese werden von der Grundversicherung getragen.



