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an Pflege zu Hause (Spitex) oder in Pflegeheimen

Wenn Sie nach einer Operation oder aufgrund einer Krankheit der Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim bedürfen, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für pflegerische Leistungen, sofern diese Leistungen von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wurden (z.B. Spritzen verabreichen, Verband wechseln). Die Kosten für Haushalthilfen (z.B. Kochen, Putzen, Einkaufen) oder den eigentlichen Aufenthalt in Pflegeheimen (d.h. Kost und Logis) übernimmt demgegenüber die Grundversicherung nicht. Hierfür hat grundsätzlich die versicherte Person aufzukommen. Rentnerinnen und Rentner mit bescheidenen Einkommen können Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragen.

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