Kontakt

INVEDIS GmbH
Tel. 044 305 15 15
Fax 044 305 15 16
info@invedis.ch

» Mehr...


Newsletter

Sie möchten regelmässig über INVEDIS informiert werden? Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Schlüsselbild

an Brillen und Kontaktlinsen

Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt an Brillengläser und Kontaktlinsen 180 Franken pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (jeweils gegen ärztliches Rezept); ab dem 19. Altersjahr 180 Franken alle 5 Jahre, wobei beim ersten Mal ein augenärztliches Rezept verlangt wird, danach können die Optiker/- innen den Sehtest vornehmen.

Alter Leistung Voraussetzung
Bis zum 18. Altersjahr 180.- pro Jahr Jeweils mit ärztlichem Rezept
Ab dem 19. Altersjahr 180.- alle 5 Jahre Erste Verordnung vom Arzt, danach Verordnung
durch Optiker

Bei sehr starken Sehfehlern oder beim Vorliegen von bestimmten Erkrankungen bezahlt die Grundversicherung – unabhängig vom Alter der versicherten Person – höhere Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (Auskünfte erteilen die Krankenkassen oder die Augenärztinnen und Augenärzte). Die Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen unterliegen wie die übrigen Leistungen der Krankenversicherung der Kostenbeteiligung.

INVEDIS goes social

Wir engagieren uns neu auch in sozialen Netzwerken. Erfahren Sie noch mehr auf Facebook:

Zudem haben wir für Sie einen Krankenkassenvergleich mit persönlicher Betreuung geschaffen. Mehr dazu hier.


Suchen

Lehrbetrieb