Newsletter
Sie möchten regelmässig über INVEDIS informiert werden? Melden Sie sich für unseren Newsletter an!
an Brillen und Kontaktlinsen
Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt an Brillengläser und Kontaktlinsen 180 Franken pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (jeweils gegen ärztliches Rezept); ab dem 19. Altersjahr 180 Franken alle 5 Jahre, wobei beim ersten Mal ein augenärztliches Rezept verlangt wird, danach können die Optiker/- innen den Sehtest vornehmen.
| Alter | Leistung | Voraussetzung |
| Bis zum 18. Altersjahr | 180.- pro Jahr | Jeweils mit ärztlichem Rezept |
| Ab dem 19. Altersjahr | 180.- alle 5 Jahre | Erste Verordnung vom Arzt, danach Verordnung durch Optiker |
Bei sehr starken Sehfehlern oder beim Vorliegen von bestimmten Erkrankungen bezahlt die Grundversicherung – unabhängig vom Alter der versicherten Person – höhere Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen (Auskünfte erteilen die Krankenkassen oder die Augenärztinnen und Augenärzte). Die Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen unterliegen wie die übrigen Leistungen der Krankenversicherung der Kostenbeteiligung.



